Bölinger-Baufertigteile - Fenster - Rolladen - Tore - Handel und Montage

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Montage-, Reparatur- und Austauschleistungen, die zwischen unserem Unternehmen und unseren Kunden abgeschlossen werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Wir verpflichten uns, die im Vertrag vereinbarten Montage-, Reparatur- oder Austauscharbeiten fachgerecht und termingerecht auszuführen.
2. Der Kunde sorgt für einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsort sowie für die Bereitstellung von Strom und sonstigen erforderlichen Hilfsmitteln.

§ 3 Zahlungsbedingungen

1. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme fällig.
2. Der Restbetrag ist spätestens 10 Tage nach Rechnungserstellung ohne Abzug zu zahlen.
3. Skonto ist grundsätzlich ausgeschlossen. Änderungen oder Rabatte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Liefer- und Montagebedingungen

1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände (z. B. Streiks, Materialengpässe) berechtigen uns, die Frist angemessen zu verlängern.
3. Der Kunde haftet für Zusatzkosten, wenn die Lieferung oder Montage durch von ihm zu vertretende Umstände behindert wird.

§ 5 Widerrufsrecht

1. Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder bei Haustürgeschäften abgeschlossen werden, grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.
2. Ausnahme: Dieses Widerrufsrecht entfällt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn es sich um Waren handelt, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (z. B. maßgefertigte Fenster).
3. Kunden, die ein Haustürgeschäft eingehen und kundenspezifische Produkte oder Reparaturleistungen bestellen, verzichten mit der Auftragserteilung ausdrücklich auf ihr Widerrufsrecht. Dieser Verzicht wird vor Vertragsabschluss ausdrücklich kommuniziert und dokumentiert.

§ 6 Haftungsausschluss bei Schäden

1. Beim Austausch von Fenstern kann es zu unvermeidbaren Beschädigungen wie Ausbrüchen von Putz oder anderen Oberflächen kommen. Wir übernehmen für solche Schäden keine Haftung, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Beginn der Arbeiten schriftlich auf die Lage von Strom-, Wasser- oder sonstigen Leitungen hinzuweisen, die sich im Bereich der Fenster befinden. Schäden, die aufgrund fehlender Hinweise entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten.
3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei einem Fensteraustausch ein Lüftungskonzept gemäß den gesetzlichen Anforderungen (z. B. § 6 EnEV oder GEG) erstellt werden sollte. Die Erstellung und Prüfung dieses Konzepts ist nicht Bestandteil unserer Leistung und sollte in Zusammenarbeit mit einem Energieberater erfolgen.

§ 7 Abnahme und Gewährleistung

1. Die Abnahme der Leistung erfolgt unverzüglich nach Fertigstellung. Wird keine förmliche Abnahme verlangt, gilt die Leistung nach 12 Werktagen oder bei Ingebrauchnahme als abgenommen.
2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Maß oder Struktur stellen keinen Mangel dar.
3. Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir Nachbesserung oder Ersatz innerhalb einer angemessenen Frist.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Die montierten Fenster bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen unser Eigentum.
2. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und uns über Zugriffe Dritter unverzüglich zu informieren.

§ 9 Rücktritt und Schadensersatz

1. Tritt der Kunde ohne rechtfertigenden Grund vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, 20 % der Bruttoauftragssumme als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Es bleibt uns vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.
2. Unser Rücktrittsrecht bleibt unberührt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
2. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens.