Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Montage-, Reparatur- und
Austauschleistungen, die zwischen unserem Unternehmen und unseren Kunden abgeschlossen werden. Abweichend
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Vertragsgegenstand
1. Wir verpflichten uns, die im Vertrag vereinbarten Montage-, Reparatur- oder Austauscharbeiten fachgerecht und durchzuführen
termingerecht ausführen.
2. Der Kunde sorgt für einen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsplatz sowie für die Bereitstellung von Strom und Strom
Wesentliche erforderliche Hilfsmittel.
§ 3 Zahlungsbedingungen
1. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Auftragssumme fällig.
2. Der Restbetrag beträgt spätestens 10 Tage nach Rechnungserstellung ohne Abzug zu zahlen.
3. Skonto ist grundsätzlich ausgeschlossen. Änderungen oder Rabatte bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Genehmigung
VEREINBARUNG.
§ 4 Liefer- und Montagebedingungen
1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände (z. B. Streiks, Materialengpässe)
berechtigen uns, die Frist angemessen zu verlängern.
3. Der Kunde haftet für Zusatzkosten, wenn die Lieferung oder Montage durch die von ihm zu vertretende Stelle erfolgt
behindert wird.
§ 5 Widerrufsrecht
1. Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder bei Haustürgeschäften abgeschlossen werden
Es besteht grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB.
2. Ausnahme: Dieses Widerrufsrecht entfällt gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn es sich um Waren handelt, die nach
Kundenspezifisch angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (z. B.
maßgefertigte Fenster).
3. Kunden, die ein Haustürgeschäft eingehen und kundenspezifische Produkte oder Reparaturleistungen bestellen,
Mit der Auftragserteilung verzichten wir ausdrücklich auf ihr Widerrufsrecht. Diese Verzicht erfolgt vor Vertragsabschluss
ausdrücklich kommuniziert und dokumentiert.
§ 6 Haftungsausschluss bei Schäden
1. Beim Austausch von Fenstern kann es zu unvermeidbaren Schäden wie Ausbrüchen von Putz oder anderen kommen
Oberflächen kommen. Wir übernehmen für solche Schäden keine Haftung, es sei denn, sie beruhen auf größeren Schäden
Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Beginn der schriftlichen Arbeit auf die Lage von Strom-, Wasser- oder sonstigen Gegenständen vorzubereiten
Leitungen hinzuweisen, die sich im Bereich der Fenster befinden. Schäden, die aufgrund fehlender Hinweise entstehen
entstehen, gehen nicht zu unseren Lasten.
3. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei einem Fensteraustausch ein Lüftungskonzept gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt
Anforderungen (z. B. § 6 EnEV oder GEG) erstellt werden sollten. Die Erstellung und Prüfung dieses Konzepts ist nicht
Bestandteil unserer Leistung und sollte in Zusammenarbeit mit einem Energieberater erfolgen.
§ 7 Abnahme und Gewährleistung
1. Die Abnahme der Leistung erfolgt unverzüglich nach Fertigstellung. Es ist keine förmliche Abnahme erforderlich, vergoldet
Leistung nach 12 Werktagen oder bei Ingebrauchnahme als abgenommen.
2. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Maß oder Struktur können auftreten
Kein Mangel dar. Zu dem wird auf folgende Punkte hingewiesen:
• Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten nur, wenn die Montage durch unser Unternehmen durchgeführt wird
wurde. Bei bauseitiger Montage entfällt die Gewährleistung.
• Silikonfugen gelten als Wartungsfugen und sind vom Kunden regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf durch einen zu prüfen
Fachbetrieb zu erneuern.
• Klappergeräusche bei innenliegenden Sprossen sind material- und produktionsbedingt und stellen keine dar
Mangel dar.
• Die in den Fenstern verbauten Glasscheiben entsprechen der geltenden Baunorm. Der Kunde ist verpflichtet, zu sterben
Scheiben unverzüglich nach Lieferung oder Montage auf sichtbare Mängel prüfen. Spätere Beanstandungen
Solche Mängel können nicht berücksichtigt werden.
3. Bei berechtigten Mängelrügen leisten wir Nachbesserung oder Ersatz innerhalb einer angemessenen Frist.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die montierten Fenster bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller Ansprüche unseres Eigentums erhalten.
2. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und uns über den Zugriff Dritter zu übertragen
unverzüglich zu informieren.
§ 9 Rücktritt und Schadensersatz
1. Tritt der Kunde ohne rechtfertigenden Grund vom Vertrag zurück, sind wir berechtigt, 20 % der Bruttoauftragssumme
als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Es bleibt uns vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.
2. Unser Rücktrittsrecht bleibt unberührt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
2. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz unseres Unternehmens.